Vor dem Versenden von Newslettern sollten Sie sich unbedingt mit der aktuellen rechtlichen Lage auseinander setzen. Bitte betrachten Sie diesen Artikel bestenfalls als Hinweis, nicht als das, was derzeit wirklich aktuell ist.
- Es wird unterschieden zwischen Newsletter an Privatpersonen und Geschäftspartner
- Einwilligung muss vom Empfänger vorher eingeholt werden
- Impressum / Kontaktinfos müssen enthalten sein
- Abbestellmöglichkeit muss enthalten sein
Zum versenden von Newslettern kann man einen E-Mail-Client (wie Outlook, Thunderbird, KMail, usw.) nutzen. Achten Sie hier darauf, Ihre Kunden im Feld "BCC", nicht unter "An" oder "CC" einzutragen. Anderenfalls könnte ein Bußgeld drohen, wenn Sie bei Newslettern alle E-Mail-Adressen Ihrer Kunden in die Felder AN oder CC setzen (siehe auch "Bußgeld wegen offenen E-Mailverteilers").
Bei Outlook 2000 mit Exchange 2003, gab es eine Grenze von 8000 Byte (ca. 120 Kontakten) pro Verteilerliste. Wenn Sie einen Newsletter an viele Kunden versenden wollten, mussten Sie mehrere Verteilerlisten nutzen. Pro Verteilerliste dann ca. 120 Adressen. Ab Outlook 2007 SP2 wurde diese Grenze im Zusammenspiel mit dem Exchange 2007 aufgehoben.
Auf der anderen Seite kannte Outlook keine Grenzen für die Empfängerliste (auch nicht für BCC). Wenn Sie also die Empfänger direkte "eingeben" (oder zusammenstellen und durch Semikolon trennen), können Sie alle auf einmal los werden (auch über 1000 Empfänger gleichzeitig). Hier spielt dann der Provider ggf. eine einschränkende Rolle.
Providergrenzen beachten
Nutzt man z. B. den SMTP Relay der T-Systems für den versandt der E-Mails, so ist zu beachten, dass die Anzahl der ausgehenden E-Mails auf max. 1000 Stück pro Tag limitiert ist. Jede E-Mail über 1.000 wird einfach zurückgewiesen. Andere Provider verbieten das Versenden ein und der selben E-Mail an viele Empfänger. Bei anderen Providern kann wieder was gegen Newsletter sprechen. Erkundigen Sie sich vor dem Versandt von Newslettern nach den möglichen Grenzen.
Weitere Verweise ins Web